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Briefkontakt

Schmuckbild mit einem Stapel alter Briefe   Bildrechte: Pixabay

Briefe an Gefangene stellen eine willkommene Abwechslung im Gefängnis dar. Wenn Sie an Gefangene schreiben, müssen Sie folgendes beachten:

  • Eingehende Briefe werden in Gegenwart des Gefangenen geöffnet und einer Sichtkontrolle auf verbotene Einlagen unterzogen. Ausgenommen davon sind gemäß § 30 Abs. 2 und 3 NJVollzG- Schriftwechsel mit Verteidigern, Volksvertretungen u.ä.
  • Geldzusendungen in Briefen sind unzulässig.
  • Briefe, die Privatpersonen in der Anstalt direkt für Gefangene abgeben wollen, können nicht angenommen werden.
  • Die ausgehenden Briefe der Gefangenen werden im geschlossenen Umschlag in hausinternen Briefkästen gesammelt und täglich auf dem Postweg befördert.
  • In der Untersuchungshaft werden ein- und ausgehende Briefe durch die JVA zunächst in einem Begleitumschlag über den/ die Untersuchungsrichter/- in geleitet.

Bitte adressieren Sie Ihre Briefsendungen wie folgt :

JVA Uelzen

[Name des Inhaftierten)

Breidenbeck 15

29525 Uelzen

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