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Wäsche und Kleidung

Schmuckgrafik mit einer Jeanshose   Bildrechte: Pixabay
Gefangene erhalten, wenn Sie das wünschen, von der JVA Kleidung und Bettwäsche. Diese Kleidung wird durch die JVA kostenfrei gereinigt. Gefangene dürfen aber auch private Kleidung und Bettwäsche nutzen, wenn Sie für die Reinigung und Instandsetzung selbst sorgen. Wenn diese Kleidung oder Wäsche beschädigt wird, übernimmt die JVA keine Kosten (Haftungsausschluss). Möchte der Gefangene Privatwäsche tragen, so kann ihm diese in Wäschepaketen zugeschickt werden. Wäschepakte müssen aber von dem Gefangenen beantragt werden. Dabei muss genau aufgelistet werden, was in dem Paket enthalten ist. Die Zusendung anderer Gegenstände, wie z. B. Nahrungs- oder Körperpflegemittel, ist nicht gestattet.
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