Allgemeine Informationen zum Besuch
Besuchsdauer
Strafgefangenen werden pro Monat vier Stunden Besuch gewährt. Diese werden ausschließlich als Besuchsblöcke zu zweimal a' zwei Stunden im Monat vergeben.
Besuchsantrag
Den Besuchsantrag stellen Strafgefangene mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Besuchstermin. Sie erhalten einen Besuchsschein, der beim Besuch abgegeben werden muss. Aus organisatorischen Gründen, werden keine Termine direkt an Angehörige vergeben.
Besuchsantrag
Den Besuchsantrag stellen Strafgefangene mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Besuchstermin. Sie erhalten einen Besuchsschein, der beim Besuch abgegeben werden muss. Aus organisatorischen Gründen, werden keine Termine direkt an Angehörige vergeben.
Wichtige Hinweise
- Es werden maximal drei erwachsene Besucher zugelassen. Bei Besuchen mit Kindern darf die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten werden
- Um einen reibungslosen und pünktlichen Besuchsbeginn zu gewährleisten, melden Sie sich bitte spätestens 20 Minuten vor Besuchsbeginn an der Außenpforte an.
- Verspäten Sie sich als Besucher, kann sich die Besuchszeit verkürzen oder der gesamte Besuch kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr stattfinden.
- Besucher, die unter Alkoholeinfluss oder erkennbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, erhalten keinen Zutritt.
- Als Besucher müssen Sie sich durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (keine Kopie) ausweisen. Kinder sind für den Besuch mit einem gültigen Kinderausweis mit Lichtbild auszuweisen. Wenn Sie sich als Besucher nicht ausweisen können, findet der Besuch nicht statt.
- Aus Sicherheitsgründen werden Sie vor Betreten der Besuchsräume durchsucht. Sie können Ihre Tasche und den Inhalt der Taschen Ihrer Kleidungsstücke während der Besuchsdauer in einem Schließfach deponieren. Sie dürfen lediglich 5,- € Münzgeld pro Besuchsstunde für die im Besuchsbereich aufgestellten Automaten einbringen. Scheine sind nicht wechselbar.
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Artikel-Informationen