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Informationen zum Strafantritt

Sie haben eine Ladung zum Strafantritt für die Justizvollzugsanstalt Uelzen erhalten. Stellen Sie sich freiwillig und pünktlich zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr. Verfügen Sie für die Anreise nicht über ausreichende finanzielle Mittel, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Polizeistation melden.

Ihnen wird im Rahmen der Selbststellung zum Strafantritt ermöglicht, Ihre behördlichen Angelegenheiten (wie u.a. Abmeldung beim Jobcenter, Antrag auf Mietübernahme bei dem zuständigen Sozialamt) zu regeln. Achten Sie darauf, dass Sie nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel stehen.

Mitzubringen sind:

· Ladung

· Personalausweis oder Reisepass, sofern vorhanden Führerschein

· Sozialversicherungsnachweis

· Nachweis über die Zugehörigkeit bei einer Krankenkasse

· Ggf. eine Bescheinigung über Leistungsbezug (Jobcenter, Sozialamt oder Rententräger)

Sie dürfen zum Strafantritt eine Reisetasche mit Sachen einbringen, die während der Strafzeit und für die Entlassung benötigt werden. Es ist daher notwendig, dass rechtzeitig vor dem Strafantritt Vorsorge für den Verbleib der sonstigen Habe getroffen und der eventuell vorhandenen Mietwohnung wird.

Folgende gängige Bekleidungsartikel dürfen mitgebracht werden (Liste ist nicht abschließend):

· 2 Pullover

· 2 Hosen / lang

· 3 Hosen / kurz

· 1 Jacke (nur ohne herausnehmbarem Futter)

· 11 Paar Socken

· 8 Unterhosen

· 13 T-Shirts / Unterhemden / Sporthemden

· 1 Bademantel

· 2 Handtücher

· 1 Badehandtuch

· 3 Paar Schuhe

· 2 Jogginganzüge

· 2 Garnituren Bettwäsche

· 1 Tischdecke (kein Wachstuch / kein Kunststoff)

Die o.g. erlaubten Kontingente bitte nicht gleich komplett zum Haftantritt mitbringen, die Liste dient nur zur groben Orientierung, was erlaubt ist und was nicht.

Es besteht im weiteren Verlauf der Haftzeit die Möglichkeit, sich über ein Wäschepaket Wäsche in die Anstalt bringen/schicken zu lassen. Sachen die Sie nach der Entlassung nicht mitnehmen, werden Ihnen abgenommen und ggfls. auf Ihre Kosten aus der Justizvollzugsanstalt entfernt, wenn ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.

NICHT mitgebracht werden dürfen Flecktarnbekleidung (inkl. Unterwäsche, Schuhe, Mütze, Schal, Handschuhe).

Folgende gängige Elektrogeräte dürfen mitgebracht werden (Liste ist nicht abschließend):

  • DVD-Player / Blue-Ray-Player ohne Aufnahmefunktion (ohne Funktechnik)
  • Flachbildfernsehgeräte bis maximal 28 Zoll sichtbare Bildschirmdiagonale (ohne Funktechnik)
  • Kompaktanlage, alternativ: Einzelgeräte wie Radio und/oder Radiorecorder, CD-Player und Kassettenrecorder

· Soundsysteme: Beschränkung auf 2.1 Systeme (2 Satellitenboxen + 1 Subwoofer) Gesamtvolumen max. 15 Liter (ohne Funktechnik)

· Spielekonsolen (ohne DVD-Player und/oder LAN-Schnittstelle wie: PS1, Game Cube, Wii Mini, Gameboy keine Netzwerkfähigkeit, keine externen Speichermodule, keine Funktechnik)

· Radiowecker


Folgende gängige Elektrogeräte dürfen NICHT mitgebracht werden (Liste ist nicht abschließend):

  • Kaffeemaschine, Tauchsieder, Wasserkocher
  • Tisch- oder Klemmlampe
  • Elektrorasierer, auch mit internem Akku
  • Haarschneidemaschine
  • Ventilator
  • Elektrische Zahnbürste
  • Föhn

Regelmäßig nicht miteingebracht werden dürfen:

Nahrungs- und Genussmittel, Köperpflegemittel, Gewürze, Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form, Medikamente (es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete Medikamente), Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Waffen, Stöcke, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art, alkoholhaltige Pflegemittel, Werkzeuge, größere Fernsehgeräte, Schreibmaschinen mit Textspeicher, Computer, Laptops, Handys, die meisten Spielekonsolen, große Gepäckstücke, Fahrräder und Kraftfahrzeuge jeglicher Art. Briefmarken, Schreibwaren (Briefumschläge, Papier, Blöcke, usw.)

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