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Sozialarbeiter/-innen

Gemäß § 5 des Niedersächsischen Vollzugsgesetzes ist es eine Aufgabe des Vollzuges, den inhaftierten Menschen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Aus diesem Grund ist die Soziale Arbeit auch von Beginn der Haft an in die Vollzugsgestaltung eingebunden.

Die Bediensteten des Sozialen Dienstes sind dabei mit der Betreuung und Unterstützung der Gefangenen beauftragt. Gleich zu Beginn der Haft wird gemeinsam mit dem Gefangenen entwickelt, wie die Haft genutzt werden kann, um das Vollzugsziel zu erreichen. Der Sozialdienst tritt dabei als Ansprechpartner, Koordinator, Case Manager und Berater auf. Der Soziale Dienst ist während der gesamten Vollzugsdauer in die Vollzugsgestaltung mit eingebunden.

Der Soziale Dienst kann bei verschiedenen Problemlagen unterstützend wirken bzw. in entsprechende Angebote vermitteln. Hierzu zählen unter anderem:

Klärung familiärer Belange
Schuldenregulierung
Beschaffung von Ausweispapieren
Möglichkeiten beruflicher Qualifizierung
die Bearbeitung der Ursachen der Straffälligkeit
Wohnungserhalt und die Wohnungssuche
Hilfe bei Behördenkontakten (Jugendamt, Arbeitsamt, Sozialamt, Jobcenter)
Krisenintervention
MPU Vorbereitung…

Im Rahmen von Einzelgesprächen sollen die Gefangenen dazu motiviert werden, aktiv an der Bearbeitung dieser Bereiche mitzuarbeiten. Dazu gehört auch die Teilnahme an Behandlungsmaßnahmen. Der Soziale Dienst arbeitet in einem multiprofessionellen Team, bestehend aus Suchtberatung, Psychologischem Dienst, der Seelsorge sowie dem Fachbereich Bildung.

Ein positiver Kontakt zu Familienangehörigen und anderen Kontaktpersonen ist als wertvolle Unterstützung anzusehen. Die Bediensteten des Sozialen Dienstes führen Gespräche mit Angehörigen und Kontaktpersonen und informieren diese über Besuchsmöglichkeiten und Angebote der JVA für Familien. Außerdem bietet der Soziale Dienst Gruppen an, die inhaftierte Väter unterstützen, ihrer Vaterrolle, trotz der Inhaftierung, so gut wie möglich gerecht zu werden.

Der Soziale Dienst arbeitet auch mit vielen Stellen außerhalb der JVA zusammen. Dazu gehören z.B. die Schuldenberatung, die Arbeitsagentur, das Jobcenter, das Ausländeramt, das Jugendamt, Berufsbetreuer, Wohnheime oder auch die psychiatrische Klinik.
Im Laufe der Vollzugszeit gewinnt die Erarbeitung einer günstigen Entlassungssituation an Bedeutung, da diese ausschlaggebend dafür ist, dass der Übergang in ein straffreies Leben gelingen kann. Gefangene können sich in der Entlassungsvorbereitungsgruppen aktiv auf die Entlassung vorbereiten.

Postkarte Sozialer Dienst   Bildrechte: JVA Uelzen
Foto: Laptop mit zahlreichen Notizzetteln am Bildschirm   Bildrechte: Pixabay
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