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Ausgabe von Gegenständen aus dem Besitz der Gefangenen

Die Herausgabe von Gegenständen, wie z. B. Schlüssel, Papiere, Bankkarten etc., ist auf schriftlichen Antrag des Inhaftierten möglich.
Sie können die betreffenden Gegenstände entweder an der Außenpforte abholen oder diese von Ihrem Angehörigen/Bekannten per Brief zusenden lassen.

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