Gesundheitsförderung in der Justizvollzugsanstalt Uelzen
Gesundheitsförderungsmaßnahmen sollen präventiv am Wohlbefinden und der Gesundheit der gesamten Bediensteten orientiert sein. Sie sollen - bezogen auf ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dem vorzeitigen Gesundheitsverschleiß entgegenwirken. Vorbeugende Maßnahmen sollten nicht nur auf der individuellen Verhaltensebene (z.B. Rückenschule, Nichtraucherkurse) angeboten werden, auch die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsorganisation oder der Führungsstil dürfen bei Gesundheitsförderungsprogrammen für die gesamte Dienststelle nicht ausgeklammert werden.
Praxiserfahrungen belegen, dass betriebliche Gesundheitsförderung vor allen hinsichtlich des Prozessablaufs und der Beteiligung der Mitarbeiter sorgfältig geplant werden muss, damit keine unnötigen Missverständnisse und kein Misstrauen entstehen oder ungezielter "Aktionismus" betrieben wird.
- die Einrichtung eines Steuerungskreises "Gesundheit"
- Analyse der Ist- Situation
- Mitarbeiterbefragungen
- Aufarbeitung von Fragestellungen in speziellen Gesundheitszirkeln
- enge Zusammenarbeit mit dem betriebsärztlichen Dienst
- enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gesundheit und Beratung im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges
- gezielte Fortbildungsveranstaltungen
- Gestaltung oder Unterstützung bei gesundheitsfördernden Maßnahmen (z.B. Gesundheitstag)
- Evaluation