Allgemeine Informationen zum Besuch
Besuch
Besuche müssen von dem Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Uelzen beantragt werden. Sobald ein Termin mit dem Besuchsbeamten vereinbart wurde, erhält der Gefangene eine entsprechende Bestätigung des Besuchstermins. Der Gefangene informiert die Besucher über den Termin und die Voraussetzungen für den Besuch (Siehe Merkblatt Besuch).
Bitte melden Sie sich mindestens 30 Minuten vor dem geplanten Besuchstermin mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument am Haupteingang (Außenpforte). Ohne ein amtliches Ausweisdokument kann der Besuch nicht stattfinden. Sollten Sie verspätet erscheinen, rufen Sie uns bitte an (0581 802 0). Ein Einlass ist bis max. 60 Minuten nach Besuchsbeginn möglich, danach muss der Besuch storniert werden.
Ausweisdokumente sind:
· Personalausweis
- Reisepass
- Identifikationsausweis der EU-Mitgliedsstaaten
- Ausweisersatz
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Aus Sicherheitsgründen werden Sie vor Ihrem Besuch durchsucht. Grundsätzlich dürfen keine Gegenstände mit in den Besuchsraum genommen werden.
Als Ausnahme zählen Bargeld (15,00 € in Münzen) für den Kauf von Getränken und Snacks am Automaten zum Verzehr während des Besuchs.
Verhaltensregeln beim Besuch:
Sie dürfen keine unzulässigen Gegenstände oder Nachrichten an Gefangene übergeben
- Sie dürfen nicht alkoholisiert zum Besuch erscheinen
- Sie dürfen nicht unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen
- Im gesamten Gebäude ist das Rauchen und Dampfen verboten
- Bitte verhalten Sie sich im Besuchsraum so, dass sich niemand gestört oder belästigt fühlt
Beachten Sie bitte stets die Anordnungen des Besuchsbeamten. Besuche werden abgebrochen, wenn die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet ist.
Auskünfte über weitere Besuchstermine können Sie nach Durchführung des Besuchs beim Besuchsbeamten erhalten.
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