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Einzahlungen für Gefangene

Schmuckgrafik mit einigen Geldscheinen und einem Stapel Münzen   Bildrechte: Pixabay

Der Besitz von Bargeld ist Gefangenen im geschlossenen Vollzug der JVA Uelzen nicht gestattet. Bareinzahlungen können in der JVA Uelzen nicht entgegengenommen werden! Wenn Sie Gefangene mit Geld unterstützen möchten, können Sie Geld überweisen. Diese Überweisungen müssen den Namen des Gefangenen und – falls Ihnen bekannt, die Gefangenenbuchnummer enthalten. Wenn Sie die Buchnummer nicht kennen, geben Sie bitte das Geburtsdatum an. Maximal 12mal im Jahr können Sie Geldbeträge überweisen, die garantiert für den Einkauf des Gefangenen in Haft benutzt werden können. Im gesamten Jahr dürfen das aber nicht mehr als 177,55€ sein. Auf diesen Überweisungen müssen sie im Verwendungszweck „als Hausgeld“ notieren.

Geldeinzahlungen für Gefangene überweisen Sie bitte an die:

Zahlstelle der JVA Uelzen

Postbank Hannover

IBAN-Nummer: DE 89250100300000790306

BIC: PBNK DE FF

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Zahlstelle der JVA Uelzen

Justizvollzugsanstalt Uelzen
Breidenbeck 15
29525 Uelzen
Tel: 0581 / 802 -0

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