Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Zahlstelle der JVA Uelzen
Justizvollzugsanstalt Uelzen
Breidenbeck 15
29525 Uelzen
Tel: 0581 / 802 -0
Der Besitz von Bargeld ist Gefangenen im geschlossenen Vollzug der JVA Uelzen nicht gestattet. Bareinzahlungen können in der JVA Uelzen nicht entgegengenommen werden! Wenn Sie Gefangene mit Geld unterstützen möchten, können Sie Geld überweisen. Diese Überweisungen müssen den Namen des Gefangenen und – falls Ihnen bekannt, die Gefangenenbuchnummer enthalten. Wenn Sie die Buchnummer nicht kennen, geben Sie bitte das Geburtsdatum an. Maximal 12mal im Jahr können Sie Geldbeträge überweisen, die garantiert für den Einkauf des Gefangenen in Haft benutzt werden können. Im gesamten Jahr dürfen das aber nicht mehr als 177,55€ sein. Auf diesen Überweisungen müssen sie im Verwendungszweck „als Hausgeld“ notieren.
Geldeinzahlungen für Gefangene überweisen Sie bitte an die:
Zahlstelle der JVA Uelzen
Postbank Hannover
IBAN-Nummer: DE 89250100300000790306
BIC: PBNK DE FF
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Zahlstelle der JVA Uelzen
Justizvollzugsanstalt Uelzen
Breidenbeck 15
29525 Uelzen
Tel: 0581 / 802 -0