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Besonderheiten in der Abteilung Lüneburg

Besuch in der Abteilung Lüneburg

Wenn Sie einen Untersuchungsgefangenen in der Abteilung Lüneburg besuchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung des zuständigen Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft. Diese Genehmigung müssen Sie schriftlich beantragen. Einen Besuchstermin können Sie telefonisch vereinbaren (04131 / 202 – 900). Die schriftliche Besuchserlaubnis müssen Sie gemeinsam mit einem gültigen Personalausweis zu Beginn des Besuches vorlegen. Es können maximal drei Personen zum Besuch kommen. Die Besuche werden immer optisch überwacht. Wenn das so festgelegt worden ist, kann auch eine akustische Bewachung durchgeführt werden.

Besuchszeiten: Mittwoch und Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr

Besuchswünsche, die außerhalb der festgesetzten Besuchszeiten liegen, sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Besuchsdauer ist 1 Stunde. Sie können diese Besuchsstunde in der Regel einmal in der Woche wahrnehmen. Zusätzliche Besuchstermine können ebenfalls gesondert begründet und beantragt werden. Verteidiger-, Geschäfts- und Fachdienstbesuche finden zusätzlich statt.

Einkaufsmöglichkeiten:
Da Sie zum Besuch keine Nahrungs- oder Genussmittel einbringen dürfen, gibt es die Möglichkeit, Getränke und Genussmittel, die für den Verzehr während des Regelbesuchs bestimmt sind, im Wert von max. 12 € aus den im Besuchsbereich aufgestellten Automaten zu erwerben. Geöffnete Waren dürfen nach dem Besuch von den Gefangenen nicht mit in den Vollzugsbereich genommen werden.

Übergabe von Gegenständen:

Sie dürfen werden des Besuches nichts an den Gefangenen übergeben. Ist eine Übergabe von wichtigen Gegenständen bzw. Unterlagen erforderlich, so muss dies zuvor durch den Gefangenen beantragt werden. Die Gegenstände müssen an der Pforte vorgelegt werden.

Briefverkehr:

Sie können Untersuchungsgefangenen Briefe schreiben. Der Briefwechsel wird jedoch durch das zuständige Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft überwacht. Ausgenommen von der Überwachung ist lediglich die Post der eingetragenen Verteidiger bzw. der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht oder Gerichtshilfe. Es ist möglich, den Untersuchungsgefangenen in angemessenem Umfang Pakete zu schicken. Diese Pakete dürfen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gegenstände, die den Zweck der Untersuchungshaft oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden, nicht enthalten. Die Gefangenen müssen den Empfang solcher Pakete zuvor beantragen. Eine Annahme ist sonst nicht möglich. Schreiben, die sich in den Paketen befinden, werden wie Briefe zur Textkontrolle weitergegeben. Die Pakete werden durch die JVA kontrolliert.

Foto mit Blick vom Lüneburger Marktplatz auf das Gebäude der JVA Uelzen Abteilung Lüneburg Am Markt   Bildrechte: JVA Uelzen

Blick vom Lüneburger Marktplatz auf das Gebäude der JVA Uelzen Abteilung Lüneburg Am Markt .JPG

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Fricke

Justizvollzugsanstalt Uelzen
Abteilungsleitung
Am Markt 7 c
21335 Lüneburg
Tel: 04131/202 - 900
Fax: 04131/202 - 921

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