Niedersachsen klar Logo

Wäsche und Kleidung

Schmuckgrafik mit einer Jeanshose   Bildrechte: Pixabay

Die Inhaftierten können bei Bedarf und auf Antrag Wäschepakete im begrenzten Umfang empfangen. Ein solches Wäschepaket muss im Voraus durch die Justizvollzugsanstalt Uelzen genehmigt werden.

Wenn ein Inhaftierter ein Wäschepaket beantragt, erhalten Sie vorab eine Paketmarke und Unterlagen mit Hinweisen und Bestimmungen sowie einer Auflistung der Gegenstände, an die Sie sich beim Packen des Paketes unbedingt halten müssen. Das Paket darf ausschließlich die seitens der Justizvollzugsanstalt Uelzen genehmigten Gegenstände enthalten. Alle Pakete werden auf nicht genehmigte Gegenstände kontrolliert. Sollten Pakete nicht genehmigte Gegenstände enthalten, so werden diese auf Kosten des Inhaftierten an Sie zurückgesandt oder sie werden zur Habe des Inhaftierten genommen.

Nicht genehmigt Pakete werden nicht angenommen und werden zurückgesandt.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln