Briefkontakt
Post- und Briefverkehr
Sie können einem Gefangenen Briefe in die Justizvollzugsanstalt Uelzen schicken und von Gefangenen ebenfalls Briefe erhalten.
In der eingehenden Post dürfen sich keine weiteren Gegenstände wie beispielsweise Bargeld, Briefmarken, Briefumschläge, Briefpapier, Kalender befinden. Die eingehende Post wird kopiert und der Gefangenen bekommt nur die Kopien ausgehändigt. Hierbei wird vom geistigen Inhalt des Schriftsatzes keine Kenntnis genommen. Die Originalpost wird zur Habe des Gefangenen gegeben.
Bitte denken Sie daran, auf dem Kuvert Ihren Absender zu vermerken. Denn sollte eine Weiterleitung an den Inhaftierten aufgrund von Verlegung oder Entlassung nicht möglich sein, geht die Briefsendung zurück an den Absender.
Briefsendungen sind folglich zu beschriften:
Name des Gefangenen
Breidenbeck 15
29525 Uelzen
Briefe an Gefangene dürfen nicht an der Pforte der Justizvollzuganstalt abgegeben werden.