Langzeitbesuch
Es gibt die Möglichkeit, in der JVA mehrstündige unbewachte Besuche (Langzeitbesuch) wahrzunehmen. Die Gefangenen müssen für diese Form des Besuches geeignet sein und bei Besucherinnen und Besuchern, die keine Angehörigen sind, muss ein positiver Einfluss festgestellt werden. Daher ist für die Durchführung eines Langzeitbesuches eine Prüfung erforderlich, die auch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Um Besucherinnen und Besucher kennenzulernen und Ihnen die Bedingungen des Langzeitbesuches zu erläutern, führen wir zunächst ein ausführlicheres Gespräch mit Ihnen. Dieses Gespräch wird telefonisch vereinbart und findet zumeist vor oder nach einem Regelbesuch statt.
Für den Langzeitbesuch haben wir einen gesonderten Raum mit einer Miniküche und einem kleinen Bad. Dort können Sie in der Regel drei ungestörte Stunden mit Ihren inhaftierten Angehörigen oder Freunden verbringen. Es werden maximal fünf Personen, davon maximal drei Erwachsene zum Langzeitbesuch zugelassen. Bedenken Sie aber, dass der Raum nicht groß ist. Lassen Sie sich gern im Vorfeld die Räumlichkeiten einmal zeigen, insbesondere wenn Sie mit Kindern zum Langzeitbesuch kommen wollen. Das Rauchen im Langzeitbesuchsraum ist nicht gestattet. Sie können Süßwaren und Getränke aus den Automaten bis zu einem Betrag von 15 € erwerben. Die Gefangenen dürfen zum Langzeitbesuch Tee, Kaffee oder Kuchen mitbringen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Merkblatt.
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Artikel-Informationen
Justizvollzugsanstalt Uelzen
Besuchsdienst
Breidenbeck 15
29525 Uelzen
Tel: 0581 / 802 -0