Skype-Besuch
Die JVA Uelzen – Hauptanstalt – bietet Straf- und Untersuchungsgefangenen die Möglichkeit von „Besuchen“ über einen Bildschirm mit Skype- Software an. Um einen Skype-Besuch empfangen zu können, ist es notwendig, dass der externe Gesprächspartner (im Folgenden: Besucher) über einen Internetanschluss, ein Gerät mit installierter Skype-Software und ein eingerichtetes Nutzerkonto verfügt und an dem vereinbarten Termin online ist. Die Kosten für die eigene Einrichtung sind von dem Besucher zu tragen. Der Gefangene und der Besucher werden durch die Web-Kameras jeweils an den Ort des jeweiligen Gesprächspartners versetzt. So wird den Beteiligten ein virtueller Besuch ermöglicht. Dies dient der Aufrechterhaltung, Stabilisierung und Unterstützung von förderungswürdigen Kontakten.
Skype-Besuch können auf Antrag für Gefangene aus wichtigem Grund zugelassen werden, insbesondere, wenn persönliche Besuche aufgrund
- der räumlichen Entfernung oder
- des gesundheitlichen Zustandes des Besuchers oder
- der finanziellen Situation nicht durchführbar sind.
Skype-Besuche können sowohl durch Untersuchungs- als auch durch Strafgefangene in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für Untersuchungsgefangene ist eine allgemeine Telefonerlaubnis sowie die Vorlage einer Besuchsgenehmigung den Skype-Besucher betreffend.
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